Anmerkungen zu den Rechtsgrundlagen

Unter Bezugnahme auf das “Heilmittelwerbegesetz (HWG)” vom 11.07.1965 weisen wir unsere Klienten generell darauf hin, dass alle unsere Behandlungsangebote weder Heilversprechen implizieren noch von einen notwendigen Gang zum Arzt oder dessen Empfehlungen abhalten sollen. Um diesbezügliche Irritationen zu vermeiden, seien uns an dieser Stelle noch einmal folgende Anmerkungen erlaubt:

Wir selber haben über die vergangenen Jahre an zahlreichen Ausbildungen auf dem Gebiet der sogenannten „alternativen“ Heilkunde teilgenommen und uns dabei insbesondere auf fernöstliche Heilkunden spezialisiert. Diese Heilkunden sind anerkannter Weise bereits Jahrtausende alt, während dessen die westliche „Schulmedizin“ nur auf eine wenige Jahrhunderte alte Geschichte zurückblicken kann. Dennoch hat sich gerade diese in unserer Gesellschaft durchgesetzt und uralte europäische, indianische, schamanische, fernöstliche und andere ebenbürtige Naturheilkunden sehr lange verdrängt. Dahinter stehen nicht nur wirtschaftliche Interessen, wie gerade in unserer heutigen Zeit, sondern auch grundlegend verschiedene Sichtweisen unseres gesamten Daseins – kurz Philosophien genannt.

Die westliche „Schulmedizin“ setzte lange Zeit den Menschen mit seiner Verkörperung gleich und ließ seine geistigen Komponenten völlig unter den Tisch fallen, während dessen die o.a. uralten Heilkunden den Menschen immer als Einheit von Körper, Geist und Seele betrachteten und dabei auch alle Wechselwirkungen mit unserem Lebensumfeld bis in den Kosmos hinein. Kurzum vertritt die „Schulmedizin“ bisher noch die Auffassung, dass alleine eine Behandlung von körperlich „abnormalen“ Symptomen zur Heilung beiträgt und die geistigen sowie seelischen Komponenten unseres Daseins keine Rolle spielen. Dieser Sichtweise ist auch die gesamte Organisation unserer westlichen Heilkunde unterworfen, bis hin eben zur Gesetzgebung, die Betroffene (Patienten bzw. Klienten) vor fachlich unqualifizierten Behandlungen und deren Folgen schützen sollen.

Eine solche Zielstellung spricht für einen hohen ethischen Anspruch und sollte an sich auch Anerkennung finden, wenngleich somit durch entsprechende (einengende) Gesetzgebungen, Verordnungen usw. allen bedürftigen Patienten bzw. Klienten effektivere und nachhaltigere Heilmethoden vorenthalten werden, deren Wirksamkeit Jahrtausende lang bewiesen werden konnte. Die besagten Gesetzgebungen u.ä. gehen auch von der Annahme aus, dass der Mensch an sich über die Allmacht verfügt, mit seinen Veranlagungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten seine und fremde Geschicke immer erfolgreich in die Hand nehmen zu können. Das bedeutet u.a., dass nur ausgebildete und von einem ausgewählten Gremium geprüfte Ärzte und Heilpraktiker in der Lage sind, bedürftige Patienten bzw. Klienten erfolgreich zu heilen.

Als Heilung wird hierbei die Wiederherstellung des vor einer „Abnormalität“ bestandenen „gesunden“ symptomatischen Zustandes betrachtet. Das sehen die o.a. Jahrtausende alten Heilkunden etwas anders, soll jedoch an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden. Tatsächlich aber auch ist die über eine entsprechende Gesetzgebung geschützte und noch stark etablierte westliche „Schulmedizin“ nicht immer in der Lage, alle Beschwerden und Krankheiten wirklich erfolgreich und nachhaltig zu heilen, wenn sie sich an ihrer Zielstellung, Krankheits-Symptome zu beseitigen, selber messen lässt. Eben das kann keine Heilkunde 100-%-ig versprechen, denn ein Heilerfolg ist immer auch von höheren Kräften oder einem höheren Willen abhängig, den die „Schulmedizin“ bisher noch nicht offiziell anerkennt.

Wie dem auch sei: In unserer westlichen Gesellschaft wurden Gesetze zum Schutze bedürftiger Patienten bzw. Klienten erlassen, die auch wir aus ethischen Gründen gerne respektieren. Dennoch sind wir selber uns stets der Existenz noch höherer (göttlicher) Kräfte bewusst, die über den anerkannten hiesigen Gesetzen stehen. Wenn es der Wille dieser höheren (göttlichen) Kräfte ist, was man in seinem Innersten auch recht gut spüren kann, dann lassen Sie sich von ihnen zu genau jenen Ärzten, Heilpraktikern oder alternativen Heilern leiten, die für Sie gerade bestimmt sind …

Heilmittelwerbegesetz (HWG)
Geistheilergesetz (GHG)